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   OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl. 3/99   

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OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl. 3/99 (https://dejure.org/2000,10939)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.01.2000 - 1 Ausschl. 3/99 (https://dejure.org/2000,10939)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 1 Ausschl. 3/99 (https://dejure.org/2000,10939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Psychische Beihilfe; Verteidiger; Ausschluß; Mandant; Rechtsschein; Prüfungsnummer; Qualitätswein; Wein

  • Judicialis

    StPO § 138 a; ; WeinG § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 138a; WeinG § 49
    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen Prüfungsnummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Durch das generelle (konkludente) Anhalten der zuständigen Mitarbeiter zum Verkauf und zur Auslieferung der von der Genossenschaft abgefüllten Weine hat er diesen Entschluss in die Tat umgesetzt (BGH WiStra 1998, 177 und bei Achenbach, NStZ 1998, 560; siehe auch BGH NStZ 1998, 569).

    Nach den in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hintermannes entwickelten Grundsätzen, die auch bei unternehmerischer Betätigung gelten, kommt als Täter kraft Tatherrschaft auch derjenige in Betracht, der durch Organisationsstrukturen bestimmte Rahmenbedingungen ausnutzt, die regelhafte Abläufe auslösen, welche ihrerseits zu der von dem Hintermann erstrebten Tatbestandsverwirklichung führen, ohne dass es auf die Gut- oder Bösgläubigkeit des unmittelbar Handelnden ankommt (BGHSt 40, 218, 236 ff = NStZ 1994, 537; BGH NStZ 1998, 568 f; BGH WiStra 1998, 177).

  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Nach den in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hintermannes entwickelten Grundsätzen, die auch bei unternehmerischer Betätigung gelten, kommt als Täter kraft Tatherrschaft auch derjenige in Betracht, der durch Organisationsstrukturen bestimmte Rahmenbedingungen ausnutzt, die regelhafte Abläufe auslösen, welche ihrerseits zu der von dem Hintermann erstrebten Tatbestandsverwirklichung führen, ohne dass es auf die Gut- oder Bösgläubigkeit des unmittelbar Handelnden ankommt (BGHSt 40, 218, 236 ff = NStZ 1994, 537; BGH NStZ 1998, 568 f; BGH WiStra 1998, 177).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Nach den in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hintermannes entwickelten Grundsätzen, die auch bei unternehmerischer Betätigung gelten, kommt als Täter kraft Tatherrschaft auch derjenige in Betracht, der durch Organisationsstrukturen bestimmte Rahmenbedingungen ausnutzt, die regelhafte Abläufe auslösen, welche ihrerseits zu der von dem Hintermann erstrebten Tatbestandsverwirklichung führen, ohne dass es auf die Gut- oder Bösgläubigkeit des unmittelbar Handelnden ankommt (BGHSt 40, 218, 236 ff = NStZ 1994, 537; BGH NStZ 1998, 568 f; BGH WiStra 1998, 177).
  • BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Gegen eine solche Situationsanalyse in Verbindung mit einer zutreffenden, zumindest aber vertretbaren Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Handlungsalternativen wäre an sich nichts einzuwenden gewesen; derartiges hätte sich durchaus noch im Rahmen einer rechtmäßigen Erfüllung des ihm erteilten Beratungsauftrags gehalten (vgl. BGH NJW 1987, 2883; NStZ 1986, 37; StV 1993, 28).
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Ob die Abnehmer den Mangel der gelieferten Weine erkannt haben oder ihnen deren Wert gleichgültig war (vgl. BGH NJW 1995, 2933 f; Koch, a.a.0. "Strafe und Bußgeld" 11.1.1), ist bisher nicht ermittelt worden.
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 68/61
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Sollte der "Durchschnittsverbraucher" eine andere Vorstellung haben oder sogar Verbotenes für erlaubt halten, dann ist dies ebenso unbeachtlich wie ein eventuell andersartiger "Handelsbrauch" (BGH NJW 1961, 1978; OLG Koblenz LRE 5, S. 384, 385; Koch, WeinR, "Irreführungsverbot", 5.3.1 und 6 m.w.N.).
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Der Verteidiger hätte zumindest Beihilfe auch dann geleistet, wenn er die Bereitschaft des Beschuldigten, den Abverkauf weiterlaufen zu lassen, nur gefördert bzw. seine Entschließung, ihn nicht zu stoppen, erleichtert (BGH NStZ 83, 462; 85, 318; 95, 28; StV 95, 524) oder wenn er den Beschuldigten in dessen etwa schon vorhandenem Entschluss zusätzlich bestärkt hat (RGSt 73, 53; OLG Stuttgart NJW 50, 118).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87

    Pflicht des Tatgerichts zur Ziehung bestimmter Schlussfolgerungen aus den von ihm

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Gegen eine solche Situationsanalyse in Verbindung mit einer zutreffenden, zumindest aber vertretbaren Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Handlungsalternativen wäre an sich nichts einzuwenden gewesen; derartiges hätte sich durchaus noch im Rahmen einer rechtmäßigen Erfüllung des ihm erteilten Beratungsauftrags gehalten (vgl. BGH NJW 1987, 2883; NStZ 1986, 37; StV 1993, 28).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85

    Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Der Verteidiger hätte zumindest Beihilfe auch dann geleistet, wenn er die Bereitschaft des Beschuldigten, den Abverkauf weiterlaufen zu lassen, nur gefördert bzw. seine Entschließung, ihn nicht zu stoppen, erleichtert (BGH NStZ 83, 462; 85, 318; 95, 28; StV 95, 524) oder wenn er den Beschuldigten in dessen etwa schon vorhandenem Entschluss zusätzlich bestärkt hat (RGSt 73, 53; OLG Stuttgart NJW 50, 118).
  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
    Der Verteidiger hätte zumindest Beihilfe auch dann geleistet, wenn er die Bereitschaft des Beschuldigten, den Abverkauf weiterlaufen zu lassen, nur gefördert bzw. seine Entschließung, ihn nicht zu stoppen, erleichtert (BGH NStZ 83, 462; 85, 318; 95, 28; StV 95, 524) oder wenn er den Beschuldigten in dessen etwa schon vorhandenem Entschluss zusätzlich bestärkt hat (RGSt 73, 53; OLG Stuttgart NJW 50, 118).
  • LG Bad Kreuznach, 19.06.2001 - 1008 Js 30004/98
  • BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89

    Verteidigerausschluß wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung

  • BGH, 29.03.1996 - 2 ARs 31/96

    Ausschluß eines Verteidigers - Eröffnung des Hauptverfahrens - Verdacht der

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